Verkehrszeichen Nr. 244.3 Beginn einer Fahradzone
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Beginn einer Fahrradzone
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Verkehrszeichen nach StVO
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Für innerörtliche Fahrradzonen
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Aus Aluminium gefertigt
Beginn einer Fahrradzone
Verkehrszeichen nach StVO
Für innerörtliche Fahrradzonen
Aus Aluminium gefertigt
Das Verkehrszeichen 244.3 „Beginn einer Fahrradzone“ kennzeichnet den Anfang eines Verkehrsbereichs, in dem der Radverkehr Vorrang genießt. Es macht Verkehrsteilnehmer unmittelbar auf die besonderen Regelungen innerhalb der Fahrradzone aufmerksam und schafft die Grundlage für eine sichere sowie übersichtliche Verkehrsführung.
Fahrradzonen werden ausschließlich innerhalb geschlossener Ortschaften eingerichtet und dienen der Förderung des Radverkehrs. Radfahrende dürfen hier grundsätzlich nebeneinander fahren, sofern andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden. Für Kraftfahrzeuge ist die Einfahrt nur erlaubt, wenn sie durch ein entsprechendes Zusatzzeichen freigegeben wurde. Innerhalb der Fahrradzone gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Das Verkehrszeichen wird aus hochwertigem, korrosionsbeständigem Aluminium gefertigt und eignet sich für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Es ist in verschiedenen Größen sowie als Flach-, Alkant- oder Alform-Ausführung erhältlich. Für optimale Sichtbarkeit stehen die Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3 zur Verfügung. Optional kann das Schild mit einer Anti-Tau-, Anti-Graffiti- oder Anti-Sticker-Schutzfolie ausgestattet werden.