Verkehrszeichen Nr. 244.2 Ende einer Fahrradstraße

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  • Verkehrszeichen 244.2 nach StVO

  • Ende einer Fahrradstraße

  • Beendet die besonderen Verkehrsregeln

  • Hochwertiges Aluminium-Verkehrszeichen

Verkehrszeichen 244.2 ''Ende einer Fahrradstraße''

Mit dem Verkehrszeichen Nr. 244.2 „Ende einer Fahrradstraße“ wird das Ende einer als Fahrradstraße ausgewiesenen Verkehrsfläche angezeigt. Ab diesem Punkt gelten die besonderen Regelungen für Fahrradstraßen nicht mehr. Verkehrsteilnehmer richten sich anschließend wieder nach den allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung oder der nachfolgenden Beschilderung.

Das Schild wird an den Ausfahrten von Fahrradstraßen sowie an Übergängen zu gewöhnlichen Straßen oder anderen Verkehrsbereichen eingesetzt. Es sorgt für eine eindeutige Orientierung und informiert Radfahrende, Kraftfahrzeugführer und weitere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über den Wechsel der Verkehrsregelung.

Gefertigt aus langlebigem Aluminium eignet sich das Verkehrszeichen für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenraum. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie ausgestattet werden. Optional stehen Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien zur Verfügung, um das Schild dauerhaft vor Verschmutzung, Beklebung und Witterungseinflüssen zu schützen.



Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 244.2 gemäß StVO
  • Kennzeichnet das Ende einer Fahrradstraße
  • Hebt die besonderen Regelungen der Fahrradstraße auf
  • Geeignet für Ausfahrten und Übergänge zu anderen Verkehrsbereichen
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie