Verkehrszeichen Nr. 244.1 Beginn einer Fahrradstraße
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Beginn einer Fahrradstraße nach StVO
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Vorrang für den Radverkehr
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Kraftfahrzeuge nur mit Zusatzzeichen
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Aluminium nach DIN EN 12899-1
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RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
Beginn einer Fahrradstraße nach StVO
Vorrang für den Radverkehr
Kraftfahrzeuge nur mit Zusatzzeichen
Aluminium nach DIN EN 12899-1
RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
In einer Fahrradstraße steht der Radverkehr im Mittelpunkt. Mit dem Verkehrszeichen 244.1 wird dieser besondere Straßenbereich gemäß StVO ausgewiesen. Radfahrer dürfen hier grundsätzlich nebeneinander fahren, sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird. Andere Fahrzeuge sind nur zugelassen, wenn dies durch entsprechende Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt ist.
Das Verkehrszeichen eignet sich insbesondere für innerörtliche Radverkehrsachsen, Wohngebiete sowie verkehrsberuhigte Bereiche mit hohem Fahrradaufkommen. Gefertigt aus Aluminium nach DIN EN 12899-1, ist es für den langfristigen Außeneinsatz konzipiert. Verschiedene Bauarten, Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3, Lochbilder und optionale Schutzfolien ermöglichen eine bedarfsgerechte Ausführung.