Verkehrszeichen 244.1-40 „Beginn einer Fahrradstraße – doppelseitig (Rückseite Z 244.2)“
Das Verkehrszeichen 244.1-40 kennzeichnet gemäß StVO den Beginn einer Fahrradstraße. Die doppelseitige Ausführung kombiniert auf der Rückseite das Verkehrszeichen 244.2 und eignet sich für eine platzsparende sowie gut sichtbare Beschilderung an einem Mast.
Das Verkehrszeichen besteht aus hochwertigem Aluminium und ist in verschiedenen Bauarten sowie den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 erhältlich. Optional stehen unterschiedliche Lochbilder und Schutzfolien zur Verfügung.