Verkehrszeichen Nr. 242.2 Ende einer Fußgängerzone
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Nach StVO gefertigt
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Hochwertiges Aluminium
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RA1, RA2 oder RA3
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Individuell konfigurierbar
Nach StVO gefertigt
Hochwertiges Aluminium
RA1, RA2 oder RA3
Individuell konfigurierbar
Das Verkehrszeichen 242.2 „Ende einer Fußgängerzone“ kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Ende einer Fußgängerzone. Ab diesem Punkt gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln, sofern keine weiteren Verkehrszeichen oder Verkehrsregelungen eine andere Anordnung treffen.
Das Schild wird an den Ausfahrten einer Fußgängerzone eingesetzt und sorgt für eine eindeutige Aufhebung der zuvor geltenden Verkehrsregelung. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium überzeugt das Verkehrszeichen durch eine hohe Witterungsbeständigkeit und lange Lebensdauer. Es ist in verschiedenen Bauarten, Reflexionsklassen sowie mit unterschiedlichen Lochbildern erhältlich und eignet sich für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum.