Verkehrszeichen Nr. 242.1 Beginn einer Fußgängerzone

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242.1

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  • Nach StVO gefertigt

  • Hochwertiges Aluminium

  • RA1, RA2 oder RA3

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 242.1 „Beginn einer Fußgängerzone“

Das Verkehrszeichen 242.1 „Beginn einer Fußgängerzone“ kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den Beginn einer Fußgängerzone. Innerhalb dieses Bereichs ist der Verkehr ausschließlich nach den geltenden Vorschriften für Fußgängerzonen zulässig. Fußgänger haben Vorrang, während andere Verkehrsteilnehmer den Bereich nur nutzen dürfen, sofern dies durch entsprechende Zusatzzeichen erlaubt ist.

Das Verkehrszeichen eignet sich für den Einsatz in Innenstädten, Einkaufsstraßen, historischen Ortskernen sowie verkehrsberuhigten Bereichen. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium bietet es eine hohe Witterungsbeständigkeit und lange Lebensdauer. Erhältlich ist das Schild in unterschiedlichen Bauarten, Reflexionsklassen und mit verschiedenen Lochbildern für eine einfache Montage.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 242.1 nach StVO
  • Kennzeichnet den Beginn einer Fußgängerzone
  • Für öffentliche Verkehrsflächen geeignet
  • Material: Aluminium
  • Größe: 840 × 840 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit Schutzfolie und individuellem Lochbild
  • Korrosionsbeständig und langlebig
  • Entspricht den Anforderungen der StVO