Verkehrszeichen Nr. 242.1 Beginn einer Fußgängerzone
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Nach StVO gefertigt
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Hochwertiges Aluminium
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RA1, RA2 oder RA3
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Individuell konfigurierbar
Nach StVO gefertigt
Hochwertiges Aluminium
RA1, RA2 oder RA3
Individuell konfigurierbar
Das Verkehrszeichen 242.1 „Beginn einer Fußgängerzone“ kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den Beginn einer Fußgängerzone. Innerhalb dieses Bereichs ist der Verkehr ausschließlich nach den geltenden Vorschriften für Fußgängerzonen zulässig. Fußgänger haben Vorrang, während andere Verkehrsteilnehmer den Bereich nur nutzen dürfen, sofern dies durch entsprechende Zusatzzeichen erlaubt ist.
Das Verkehrszeichen eignet sich für den Einsatz in Innenstädten, Einkaufsstraßen, historischen Ortskernen sowie verkehrsberuhigten Bereichen. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium bietet es eine hohe Witterungsbeständigkeit und lange Lebensdauer. Erhältlich ist das Schild in unterschiedlichen Bauarten, Reflexionsklassen und mit verschiedenen Lochbildern für eine einfache Montage.