Verkehrszeichen 229-10 „Taxenstand – Anfang – Aufstellung rechts“
Das Verkehrszeichen 229-10 „Taxenstand – Anfang – Aufstellung rechts“ kennzeichnet gemäß StVO den Beginn eines ausgewiesenen Taxenstandes auf der rechten Straßenseite. Innerhalb dieses Bereichs dürfen ausschließlich Taxis halten und parken.
Das Verkehrszeichen eignet sich zur dauerhaften Kennzeichnung des Beginns eines Taxistandes und sorgt für eine eindeutige Orientierung im öffentlichen Verkehrsraum. Es ist in verschiedenen Größen sowie als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie sowie passenden Lochbildern und Schutzfolien ausgestattet werden.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 229-10 nach StVO
Taxenstand – Anfang – Aufstellung rechts
Material: Aluminium
Größen: 630 × 420 mm oder 900 × 600 mm
Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
Optional mit verschiedenen Lochbildern und Schutzfolien