Verkehrszeichen Nr. 220-20 Einbahnstraße - rechtsweisend

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220-20

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  • Einbahnstraße rechtsweisend nach StVO

  • Ausschließliche Fahrtrichtung nach rechts

  • Robustes Aluminiumschild

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 220-20 „Einbahnstraße – rechtsweisend“

Einbahnstraßen dienen einer eindeutigen Verkehrsführung und verhindern Begegnungsverkehr auf engen oder stark frequentierten Straßen. Das Verkehrszeichen 220-20 „Einbahnstraße – rechtsweisend“ weist Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass die Fahrbahn ausschließlich in Fahrtrichtung nach rechts befahren werden darf. Es unterstützt eine sichere und übersichtliche Verkehrsregelung an Einmündungen, Kreuzungen sowie Zufahrten.

Für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich wird das Verkehrszeichen aus hochwertigem Aluminium gefertigt und nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 hergestellt. Je nach Anforderung ist das Schild in verschiedenen Bauarten, Reflexionsklassen, mit unterschiedlichen Lochbildern und optionaler Schutzfolie erhältlich.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 220-20 nach StVO
  • Kennzeichnet eine Einbahnstraße nach rechts
  • Vorgeschriebene Fahrtrichtung ausschließlich nach rechts
  • Geeignet für Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten
  • Aluminium nach DIN EN 12899-1
  • Erhältlich als Flach-, Alform- oder Alkantschild
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Schutzfolie und verschiedenen Lochbildern