Verkehrszeichen Nr. 220-10 Einbahnstraße - linksweisend

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220-10

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  • Nach StVO gefertigt

  • Hochwertiges Aluminium

  • RA1, RA2 oder RA3

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 220-10 „Einbahnstraße – linksweisend“

Das Verkehrszeichen 220-10 „Einbahnstraße – linksweisend“ kennzeichnet gemäß StVO den Beginn oder Verlauf einer Einbahnstraße mit Fahrtrichtung nach links. Es weist Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass die Straße ausschließlich in der angezeigten Richtung befahren werden darf.

Das Verkehrszeichen besteht aus hochwertigem Aluminium und ist in verschiedenen Bauarten sowie den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 erhältlich. Optional stehen unterschiedliche Lochbilder und Schutzfolien zur Verfügung.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 220-10 nach StVO
  • Einbahnstraße – linksweisend
  • Material: Aluminium
  • Größe: 300 × 800 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkan
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit verschiedenen Lochbildern und Schutzfolien
  • Witterungsbeständig und langlebig