Verkehrszeichen Nr. 215 Kreisverkehr

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  • Kreisverkehr vorgeschrieben

  • Erhöht Verkehrssicherheit

  • Aluminium, langlebig

  • RA1, RA2 oder RA3

Verkehrszeichen 215 – Kreisverkehr

Das Verkehrszeichen 215 – Kreisverkehr kennzeichnet einen Kreisverkehr und schreibt gemäß StVO die Fahrtrichtung im Kreis vor. Fahrzeuge müssen im Kreisverkehr der vorgegebenen Richtung folgen; die Einfahrt erfolgt mit besonderer Aufmerksamkeit gegenüber dem fließenden Verkehr.

Das blaue Gebotszeichen sorgt für eine eindeutige Verkehrsführung und erhöht die Verkehrssicherheit an Knotenpunkten mit mehreren Zufahrten. Es wird in Kombination mit weiteren Verkehrszeichen (z. B. „Vorfahrt gewähren“) eingesetzt.

Gefertigt aus robustem Aluminium und ausgestattet mit langlebiger Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, gewährleistet das Schild optimale Sichtbarkeit bei Tag und Nacht. Die Produktion erfolgt nach DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Vorgaben der StVO. Optional sind passende Schutzfolien sowie unterschiedliche Lochpläne für eine fachgerechte Montage verfügbar.

Produktmerkmale

  • Material: Aluminium, korrosionsbeständig
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Norm: DIN EN 12899-1
  • Einsatzbereich: Kreisverkehre, Knotenpunkte
  • Ausführung: StVO-konformes Gebotszeichen