Verkehrszeichen Nr. 215 Kreisverkehr

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  • Kreisverkehr nach StVO

  • Vorgeschriebene Fahrtrichtung im Kreis

  • Für Kreisverkehre und Verkehrsknoten

  • Dauerhaft wetterbeständig

Verkehrszeichen 215 – Kreisverkehr

Das Verkehrszeichen 215 weist auf einen Kreisverkehr hin und verpflichtet alle einfahrenden Fahrzeuge, den Kreis ausschließlich in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu befahren. Es bildet die Grundlage für einen einheitlichen Verkehrsablauf und sorgt dafür, dass die Vorfahrtsregelung im Kreisverkehr eindeutig umgesetzt werden kann.

Seinen Einsatz findet das Gebotszeichen sowohl an kleinen innerörtlichen Kreisverkehren als auch an mehrspurigen Verkehrsplätzen oder außerörtlichen Knotenpunkten. Durch die klare Kennzeichnung werden Einfahrtsvorgänge besser strukturiert, Konfliktsituationen reduziert und ein gleichmäßiger Verkehrsfluss unterstützt.

Für unterschiedliche Einsatzbedingungen kann das Schild in verschiedenen Bauarten sowie mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie gefertigt werden. Zusätzlich stehen optionale Schutzfolien und mehrere Lochbilder zur Verfügung, sodass sich das Verkehrszeichen optimal an vorhandene Befestigungssysteme anpassen lässt. Die Herstellung erfolgt gemäß DIN EN 12899-1 und den Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung.

Produktmerkmale

  • Verbindliche Kennzeichnung eines Kreisverkehrs
  • Unterstützt eine sichere Einfahrt und Verkehrslenkung
  • Flach-, Alform- oder Alkant-Ausführung verfügbar
  • Reflexionsklasse passend zum Einsatzgebiet auswählbar
  • Unterschiedliche Bohrbilder für flexible Montage
  • Optional mit zusätzlichem Oberflächenschutz erhältlich
  • Geeignet für kommunale Straßen, Gewerbegebiete und Landesstraßen