Verkehrszeichen Nr. 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus oder rechts

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  • Geradeaus oder rechts vorgeschrieben

  • Kein Linksabbiegen

  • Aluminium, langlebig

  • RA1, RA2 oder RA3

Verkehrszeichen 214 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts

Das Verkehrszeichen 214 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts schreibt gemäß StVO vor, dass Fahrzeuge an dieser Stelle ausschließlich geradeaus weiterfahren oder nach rechts abbiegen dürfen. Linksabbiegen oder Wenden ist nicht zulässig.

Das blaue Gebotszeichen wird häufig an Kreuzungen, Einmündungen, Fahrbahnverengungen oder zur gezielten Verkehrsführung eingesetzt. Es sorgt für eine klare Regelung der Fahrtrichtung und erhöht die Verkehrssicherheit durch eindeutige Vorgaben.

Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und ausgestattet mit langlebiger Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, bietet das Schild optimale Sichtbarkeit bei Tag und Nacht. Die Herstellung erfolgt nach DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Vorgaben der StVO. Optional sind passende Schutzfolien für zusätzlichen Oberflächenschutz sowie verschiedene Lochpläne für eine normgerechte Montage erhältlich.

 
Produktmerkmale

  • Material: Aluminium, korrosionsbeständig
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Norm: DIN EN 12899-1
  • Einsatzbereich: Kreuzungen, Einmündungen, Verkehrslenkung
  • Ausführung: StVO-konformes Gebotszeichen