Verkehrszeichen Nr. 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus oder rechts
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Verkehrszeichen 214 nach StVO
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Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts
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Linksabbiegen nicht zulässig
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Für Kreuzungen und Verkehrsführungen
Verkehrszeichen 214 nach StVO
Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts
Linksabbiegen nicht zulässig
Für Kreuzungen und Verkehrsführungen
An bestimmten Kreuzungen oder Einmündungen sind nur ausgewählte Fahrtrichtungen zulässig. Das Verkehrszeichen Nr. 214 gibt verbindlich vor, dass Fahrzeuge geradeaus weiterfahren oder nach rechts abbiegen dürfen. Ein Linksabbiegen ist an dieser Stelle ausgeschlossen. Damit werden Verkehrsströme gezielt gelenkt und potenzielle Konfliktpunkte deutlich reduziert.
Besonders häufig wird das Gebotszeichen an mehrspurigen Kreuzungen, Verkehrsinseln, innerstädtischen Knotenpunkten oder im Bereich temporärer Verkehrsführungen eingesetzt. Die eindeutige Richtungsregelung erleichtert die Orientierung, erhöht die Verkehrssicherheit und sorgt für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss.
Das Verkehrszeichen wird aus hochwertigem Aluminium hergestellt und ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich. Für eine dauerhaft gute Sichtbarkeit stehen RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolien zur Verfügung. Auf Wunsch kann das Schild zusätzlich mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie ausgestattet werden und eignet sich dadurch auch für anspruchsvolle Einsatzbedingungen.