Verkehrszeichen Nr. 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts oder links

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214-30

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  • Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links

  • Geradeausfahren nicht zulässig

  • Robustes Aluminium nach DIN EN 12899-1

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 214-30 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links“

An Kreuzungen und Einmündungen sorgt das Verkehrszeichen 214-30 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links“ für eine eindeutige Verkehrsführung. Es verpflichtet Fahrzeugführer, ausschließlich nach rechts oder links abzubiegen. Das Geradeausfahren ist an der gekennzeichneten Stelle nicht zulässig. Dadurch werden Verkehrsströme gezielt gelenkt und Konfliktsituationen im Kreuzungsbereich reduziert.

Das Verkehrszeichen wird nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und eignet sich für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Es ist in unterschiedlichen Größen, Bauarten und Reflexionsklassen erhältlich und kann mit verschiedenen Lochbildern sowie optionalen Schutzfolien individuell konfiguriert werden.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 214-30 nach StVO
  • Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links
  • Geradeausfahren nicht zulässig
  • Geeignet für Kreuzungen und Einmündungen
  • Aluminium nach DIN EN 12899-1
  • Erhältlich als Flach-, Alform- oder Alkantschild
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit verschiedenen Lochbildern und Schutzfolie