Verkehrszeichen Nr. 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus oder links

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214-10

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  • Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links

  • Rechtsabbiegen ausgeschlossen

  • Robustes Aluminiumschild nach DIN EN 12899-1

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 214-10 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder links“

An bestimmten Kreuzungen und Einmündungen ist die Fahrtrichtung verbindlich vorgeschrieben, um Verkehrsströme sicher zu lenken. Das Verkehrszeichen 214-10 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder links“ verpflichtet Fahrzeugführer, entweder geradeaus oder nach links weiterzufahren. Ein Abbiegen nach rechts ist an dieser Stelle nicht zulässig und wird durch das Richtzeichen eindeutig ausgeschlossen.

Gefertigt nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1, eignet sich das Schild für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr. Je nach Einsatzbereich stehen verschiedene Größen, Bauarten, Reflexionsklassen, Lochbilder und optionale Schutzfolien zur Verfügung.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 214-10 nach StVO
  • Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links
  • Rechtsabbiegen nicht zulässig
  • Für Kreuzungen und Einmündungen geeignet
  • Aluminium nach DIN EN 12899-1
  • Erhältlich als Flach-, Alform- oder Alkantschild
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Schutzfolie und verschiedenen Lochbildern