Verkehrszeichen Nr. 211 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - hier rechts
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Vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts
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Abbiegen nur nach rechts zulässig
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Für Kreuzungen und Einmündungen
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StVO-konformes Gebotszeichen
Vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts
Abbiegen nur nach rechts zulässig
Für Kreuzungen und Einmündungen
StVO-konformes Gebotszeichen
Wo eine Fahrtrennung oder die Gestaltung einer Kreuzung ausschließlich eine Rechtsabbiegung zulässt, schafft das Verkehrszeichen 211 eindeutige Verhältnisse. Es verpflichtet alle Verkehrsteilnehmer dazu, den weiteren Fahrweg ausschließlich nach rechts fortzusetzen. Geradeausfahren oder ein Linksabbiegen sind an dieser Stelle ausgeschlossen.
Typische Einsatzorte sind Verkehrsinseln, Kanalisierungen, Baustellenführungen sowie Einmündungen mit festgelegter Fahrspurführung. Das Schild unterstützt eine sichere Verkehrsorganisation, reduziert Fehlfahrten und sorgt für einen geordneten Ablauf auch bei hohem Verkehrsaufkommen.
Für unterschiedliche Einsatzbereiche ist das Verkehrszeichen in mehreren Schildbauarten sowie mit den Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3 erhältlich. Ergänzend können verschiedene Lochbilder und optionale Oberflächenschutzfolien gewählt werden. Die Fertigung erfolgt nach den Anforderungen der DIN EN 12899-1 und erfüllt die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung.