Verkehrszeichen Nr. 211 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - hier rechts
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Fahrtrichtung rechts vorgeschrieben
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Gemäß StVO geregelt
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Aluminium, langlebig
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RA1, RA2 oder RA3
Fahrtrichtung rechts vorgeschrieben
Gemäß StVO geregelt
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 211 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier rechts schreibt gemäß StVO vor, dass Fahrzeuge an der betreffenden Stelle ausschließlich nach rechts fahren dürfen. Andere Fahrtrichtungen – insbesondere geradeaus oder nach links – sind nicht zulässig.
Das Schild wird vor allem an Kreuzungen, Einmündungen, Verkehrsinseln oder in verkehrsberuhigten Bereichen eingesetzt, um den Verkehrsfluss gezielt zu lenken und Konfliktsituationen zu vermeiden. Durch die klare Richtungsanweisung wird die Verkehrssicherheit erhöht und eine eindeutige Verkehrsführung gewährleistet.
Gefertigt aus langlebigem Aluminium und erhältlich mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, sorgt das Verkehrszeichen für eine sehr gute Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen. Die Produktion erfolgt gemäß DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Anforderungen der StVO. Optional sind robuste Schutzfolien für zusätzlichen Oberflächenschutz sowie verschiedene Lochpläne für eine normgerechte und sichere Montage verfügbar.