Verkehrszeichen 211-10 ''Vorgeschriebene Fahrtrichtung - hier links''
Das Verkehrszeichen Nr. 211-10 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links“ schreibt vor, dass Fahrzeuge unmittelbar an der Stelle des Verkehrszeichens ausschließlich nach links fahren dürfen. Andere Fahrtrichtungen sind an diesem Punkt nicht zulässig. Das Zeichen wird eingesetzt, um Verkehrsströme gezielt zu lenken und einen sicheren sowie geordneten Verkehrsablauf zu gewährleisten.
Das Verkehrszeichen wird gemäß den Anforderungen der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und eignet sich für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 211-10 gemäß StVO
Vorgeschriebene Fahrtrichtung nach links
Andere Fahrtrichtungen an dieser Stelle unzulässig