Verkehrszeichen Nr. 211-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - hier links
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Verkehrszeichen 211 nach StVO
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Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
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Verbindliche Richtungsanweisung
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Robustes Aluminium-Verkehrszeichen
Verkehrszeichen 211 nach StVO
Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
Verbindliche Richtungsanweisung
Robustes Aluminium-Verkehrszeichen
Nicht jede Kreuzung erlaubt mehrere Fahrmöglichkeiten. Das Verkehrszeichen Nr. 211-10 legt deshalb eindeutig fest, dass Fahrzeuge unmittelbar vor dem Schild nach links abbiegen müssen. Geradeausfahren oder das Abbiegen nach rechts sind an dieser Stelle unzulässig. Die Beschilderung schafft klare Verkehrsverhältnisse und verhindert Fehlfahrten.
Seinen Einsatz findet das Gebotszeichen unter anderem an Einmündungen, Grundstücksausfahrten, getrennten Fahrbahnen oder Verkehrsführungen, bei denen ausschließlich eine Linksabbiegung zulässig ist. Besonders in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen sorgt die eindeutige Richtungsvorgabe für einen geordneten Verkehrsfluss und reduziert Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern.
Für eine lange Lebensdauer wird das Verkehrszeichen aus Aluminium gefertigt und ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich. Je nach Einsatzort kann zwischen RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie gewählt werden. Optional stehen Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- und Anti-Tau-Schutzfolien für zusätzlichen Oberflächenschutz zur Verfügung.