Verkehrszeichen Nr. 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts
-
Fahrtrichtung rechts vorgeschrieben
-
Klare Verkehrsführung
-
Aluminium, langlebig
-
RA1, RA2 oder RA3
Fahrtrichtung rechts vorgeschrieben
Klare Verkehrsführung
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 209 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts schreibt gemäß StVO vor, dass Fahrzeuge an der betreffenden Stelle ausschließlich nach rechts abbiegen oder der rechten Fahrtrichtung folgen dürfen. Andere Fahrtrichtungen sind nicht zulässig.
Das blaue Gebotszeichen wird häufig an Kreuzungen, Einmündungen, Verkehrsinseln oder Baustellen eingesetzt, um klare Verkehrsführungen sicherzustellen. Es dient der gezielten Verkehrslenkung, verhindert gefährliche Fahrmanöver und erhöht die Verkehrssicherheit im Knotenpunktbereich.
Gefertigt aus langlebigem Aluminium und ausgestattet mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, gewährleistet das Verkehrszeichen eine sehr gute Sichtbarkeit bei Tag und Nacht. Die Produktion erfolgt gemäß DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Anforderungen der StVO. Optional sind widerstandsfähige Schutzfolien für zusätzlichen Oberflächenschutz sowie verschiedene Lochpläne für eine normgerechte und sichere Montage verfügbar.