Verkehrszeichen Nr. 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts
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Verkehrszeichen 209 nach StVO
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Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
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Verbindliches Rechtsabbiegen
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Für Kreuzungen und Verkehrsinseln
Verkehrszeichen 209 nach StVO
Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
Verbindliches Rechtsabbiegen
Für Kreuzungen und Verkehrsinseln
An vielen Knotenpunkten ist eine eindeutige Fahrtrichtung entscheidend für einen sicheren Verkehrsablauf. Das Verkehrszeichen Nr. 209 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“ verpflichtet Fahrzeugführer dazu, ausschließlich nach rechts weiterzufahren oder abzubiegen. Geradeausfahren sowie das Abbiegen nach links sind an dieser Stelle nicht zulässig.
Seinen Einsatz findet das Gebotszeichen unter anderem an Einmündungen, Kreuzungen, Mittelinseln, Baustellen oder Verkehrsführungen mit eingeschränkten Fahrmöglichkeiten. Durch die klare Richtungsvorgabe werden Fahrbeziehungen eindeutig geregelt, Missverständnisse vermieden und Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern reduziert.
Für den dauerhaften Einsatz im Straßenverkehr wird das Schild aus hochwertigem Aluminium gefertigt. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie ausgestattet werden. Optional sorgen Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien für einen zusätzlichen Schutz der Oberfläche und eine dauerhaft gute Lesbarkeit.