Verkehrszeichen Nr. 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus

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209-30

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  • Nach StVO gefertigt

  • Hochwertiges Aluminium

  • Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 209-30 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus“

Das Verkehrszeichen 209-30 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus“ schreibt gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, dass Fahrzeuge an der betreffenden Stelle ausschließlich geradeaus weiterfahren dürfen. Das Abbiegen nach links oder rechts ist nicht zulässig.

Das Richtzeichen wird an Kreuzungen, Einmündungen, Fahrbahntrennungen und Verkehrsführungen eingesetzt, um den Verkehrsfluss eindeutig zu regeln und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.Das Verkehrszeichen wird aus hochwertigem Aluminium gefertigt und kann individuell mit verschiedenen Folientypen (RA1, RA2 oder RA3), Bauarten, Lochplänen sowie optionalen Schutzfolien entsprechend den jeweiligen Anforderungen ausgestattet werden.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 209-30 nach StVO
  • Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus
  • Ausschließlich Geradeausfahren zulässig
  • Ideal für Kreuzungen, Einmündungen und Verkehrsführungen
  • Material: Aluminium
  • Größen: Ø 420, 600 oder 750 mm
  • Bauart: Flach 2 mm / 3 mm, Alform oder Alkant
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit individuellem Lochbild
  • Witterungsbeständig und langlebig
  • Entspricht den Anforderungen der StVO