Verkehrszeichen Nr. 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus
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Nach StVO gefertigt
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Hochwertiges Aluminium
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Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus
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Individuell konfigurierbar
Nach StVO gefertigt
Hochwertiges Aluminium
Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus
Individuell konfigurierbar
Das Verkehrszeichen 209-30 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus“ schreibt gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, dass Fahrzeuge an der betreffenden Stelle ausschließlich geradeaus weiterfahren dürfen. Das Abbiegen nach links oder rechts ist nicht zulässig.
Das Richtzeichen wird an Kreuzungen, Einmündungen, Fahrbahntrennungen und Verkehrsführungen eingesetzt, um den Verkehrsfluss eindeutig zu regeln und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.Das Verkehrszeichen wird aus hochwertigem Aluminium gefertigt und kann individuell mit verschiedenen Folientypen (RA1, RA2 oder RA3), Bauarten, Lochplänen sowie optionalen Schutzfolien entsprechend den jeweiligen Anforderungen ausgestattet werden.