Das Verkehrszeichen 209-10 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – links“ schreibt Verkehrsteilnehmern gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, ausschließlich nach links weiterzufahren. Geradeausfahren oder das Abbiegen in andere Richtungen ist an dieser Stelle nicht zulässig.
Das Richtzeichen wird insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen, Verkehrsinseln sowie Baustellen eingesetzt, um den Verkehrsfluss sicher und eindeutig zu lenken. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und ausgestattet mit langlebiger Retroreflexionsfolie eignet sich das Verkehrszeichen optimal für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 209-10 nach StVO
Vorgeschriebene Fahrtrichtung links
Verbindliche Fahrtrichtung für alle Verkehrsteilnehmer
Ideal für Kreuzungen, Einmündungen und Verkehrsführungen