Verkehrszeichen Nr. 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - links

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209-10

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  • Nach StVO gefertigt

  • Hochwertiges Aluminium

  • Für vorgeschriebene Fahrtrichtung links

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 209-10 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – links“

Das Verkehrszeichen 209-10 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – links“ schreibt Verkehrsteilnehmern gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, ausschließlich nach links weiterzufahren. Geradeausfahren oder das Abbiegen in andere Richtungen ist an dieser Stelle nicht zulässig.

Das Richtzeichen wird insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen, Verkehrsinseln sowie Baustellen eingesetzt, um den Verkehrsfluss sicher und eindeutig zu lenken. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und ausgestattet mit langlebiger Retroreflexionsfolie eignet sich das Verkehrszeichen optimal für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 209-10 nach StVO
  • Vorgeschriebene Fahrtrichtung links
  • Verbindliche Fahrtrichtung für alle Verkehrsteilnehmer
  • Ideal für Kreuzungen, Einmündungen und Verkehrsführungen
  • Material: Aluminium
  • Größen: Ø 420, 600 oder 750 mm
  • Bauart: Flach 2 mm / 3 mm, Alform oder Alkant
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit individuellem Lochbild
  • Witterungsbeständig und langlebig
  • Entspricht den Anforderungen der StVO