Verkehrszeichen Nr. 1060-34 Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen - links

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1060-34

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  • Zusatzzeichen zur Erweiterung des Haltverbots

  • Gültig auch für den linken Seitenstreifen

  • In mehreren Größen und Ausführungen erhältlich

  • Optional mit Schutzfolien gegen Tau, Graffiti und Aufkleber

  • StVO-konform und langlebig

Verkehrszeichen 1060-34 – Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen links

Das Verkehrszeichen 1060-34 – Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen links ist ein Zusatzzeichen gemäß StVO und erweitert ein bestehendes Haltverbot auf den linken Seitenstreifen. Es stellt klar, dass das Haltverbot nicht nur für die Fahrbahn, sondern ausdrücklich auch für den Seitenstreifen auf der linken Seite gilt.

Das Zusatzzeichen wird in Kombination mit Haltverbotszeichen eingesetzt, um Fehlinterpretationen zu vermeiden und eine eindeutige Verkehrsregelung sicherzustellen.

Typische Einsatzbereiche sind enge Fahrbahnen, innerstädtische Straßen, Baustellenbereiche, Zufahrten, Brücken, Kurvenbereiche sowie verkehrlich sensible Abschnitte, in denen das Halten auf dem Seitenstreifen den Verkehrsfluss oder die Sicherheit beeinträchtigen würde.

Das Verkehrszeichen ist in mehreren genormten Größen erhältlich und kann in unterschiedlichen Material- und Konstruktionsausführungen gefertigt werden. Zusätzlich stehen optionale Schutzfolien zur Verfügung, die das Schild dauerhaft vor Witterungseinflüssen, Verschmutzung und Vandalismus schützen.

Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und ausgestattet mit retroreflektierender Folie der Klassen RA1, RA2 oder RA3, erfüllt das Zusatzzeichen die Anforderungen der StVO sowie der DIN EN 12899-1 und ist für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum geeignet.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen
  • Aussage: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen link
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 231x420, 330x600 oder 412x750 mm
  • Ausführungen: Alu Flachschild (2 oder 3 mm), Alform, Alkant
  • Schutzfolien (optional): Antitau, Antigraffiti, Antisticker
  • Norm: DIN EN 12899-1