Verkehrszeichen Nr. 1060-31 Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen
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Erweitert Haltverbote auf Seitenstreifen
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Für absolutes oder eingeschränktes Haltverbot
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Unmissverständliches Fahrzeug-Sinnbild
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Drei Formate verfügbar
Erweitert Haltverbote auf Seitenstreifen
Für absolutes oder eingeschränktes Haltverbot
Unmissverständliches Fahrzeug-Sinnbild
Drei Formate verfügbar
Zusatzzeichen 1060-31 stellt klar, dass ein angeordnetes Haltverbot nicht nur auf der Fahrbahn, sondern ebenfalls auf dem Seitenstreifen gilt. Das durchgestrichene Fahrzeug-Sinnbild auf der Fahrbahn- und Seitenstreifendarstellung vermittelt den erweiterten Geltungsbereich unmittelbar.
In Kombination mit Zeichen 283 „Absolutes Haltverbot“ ist das Halten auch auf dem Seitenstreifen vollständig untersagt. Wird das Zusatzzeichen zusammen mit Zeichen 286 „Eingeschränktes Haltverbot“ angeordnet, gelten dort dieselben Ausnahmen wie auf der Fahrbahn: Kurzes Halten bis zu drei Minuten sowie das unverzügliche Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen bleiben zulässig.
Das Schild eignet sich für Straßenabschnitte, an denen abgestellte Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen Sichtfelder, Verkehrsabläufe, Einsatzwege oder betriebliche Zufahrten beeinträchtigen würden. Die konkrete Verbotsart ergibt sich aus dem zugehörigen Hauptverkehrszeichen; das Zusatzzeichen erweitert deren räumlichen Geltungsbereich.
Für Kommunen und Straßenmeistereien stehen drei Abmessungen sowie unterschiedliche Reflexions- und Bauvarianten zur Verfügung. Der robuste Aluminiumträger lässt sich mit einem passenden Lochplan und optionaler Schutzfolie für den vorgesehenen Einsatz konfigurieren.