Verkehrszeichen Nr. 1053-52 Nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen

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1053-52

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  • Parken nur in markierten Flächen

  • Präzisiert die örtliche Parkordnung

  • Zwei quadratische Formate

  • Für kommunale Parkraumbeschilderung

Verkehrszeichen 1053-52 ''Nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen''

Das Zusatzzeichen 1053-52 begrenzt eine Parkerlaubnis auf die dafür gekennzeichneten Parkflächen. Fahrzeuge dürfen demnach nur innerhalb der ausgewiesenen Stellplätze abgestellt werden. Die Regelung schafft eine klare Flächennutzung und hält angrenzende Fahr- und Funktionsbereiche frei.

Das Schild kann mit dem maßgebenden Hauptverkehrszeichen und bei Bedarf mit weiteren Angaben kombniert werden. Für sich allein erteilt es keine Parkerlaubnis. Ob zusätzlich eine Parkscheibe, ein Parkschein, eine zeitliche Begrenzung oder eine bestimmte Berechtigung erforderlich ist, ergibt sich aus der gesamten Zeichenkombination.

Als gekennzeichnet gelten die vor Ort ausgewiesenen Parkstände. Fahrzeuge müssen innerhalb dieser Begrenzungen abgestellt werden und dürfen benachbarte Stellplätze oder Verkehrsflächen nicht beeinträchtigen. Das Zusatzzeichen unterstützt Kommunen damit bei einer geordneten Parkraumbewirtschaftung, insbesondere auf Straßen mit klar gegliederten Stellplatzflächen.

Die Ausführung erfolgt auf Aluminium in den Größen 420 × 420 mm und 600 × 600 mm. Verfügbar sind die Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 sowie die Bauarten Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant und Alform. Lochung und Schutzfolie können passend zur vorhandenen Beschilderung festgelegt werden.

 

Produktmerkmale

  • Eindeutige Begrenzung der Parkerlaubnis
  • Bezug auf markierte Stellplätze
  • Aluminiumschild für den Außeneinsatz
  • Größen 420 × 420 und 600 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform in 2 mm oder 3 mm
  • Alternativ Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie wählbar