Verkehrszeichen Nr. 1053-39 Schrägparken als Sinnbild

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1053-39

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  • Sinnbild für schräges Parken

  • Verdeutlicht die Parkanordnung

  • Zwei quadratische Formate

  • Für kommunale Parkflächen

Verkehrszeichen 1053-39 ''Schrägparken als Sinnbild''

Das Zusatzzeichen 1053-39 zeigt durch schräg verlaufende Linien, dass Fahrzeuge auf der betreffenden Parkfläche schräg zur Fahrtrichtung abzustellen sind. Es ergänzt die örtliche Parkplatzbeschilderung und macht die vorgesehene Aufstellung bereits bei der Einfahrt in den Parkbereich erkennbar.

Ob das Parken an der jeweiligen Stelle erlaubt ist, ergibt sich aus dem verbundenen Hauptverkehrszeichen. Das Sinnbild konkretisiert die Parkanordnung, erteilt für sich genommen aber keine eigenständige Parkerlaubnis. Vorhandene Stellplatzmarkierungen sowie weitere zeitliche oder nutzerbezogene Zusatzzeichen sind ebenfalls zu beachten.

Die Darstellung legt keine bestimmte Winkelzahl und keine allgemeingültige Vorgabe zum Vorwärts- oder Rückwärtseinparken fest. Entscheidend sind die örtliche Ausgestaltung der Schrägparkstände, die Markierungen und die vollständige behördlich angeordnete Beschilderung. Dadurch eignet sich das Zeichen für unterschiedlich geplante Parkflächen an kommunalen Straßen, öffentlichen Einrichtungen oder bewirtschafteten Stellplatzanlagen.

Gefertigt wird die quadratische Zusatztafel aus Aluminium. Erhältlich sind die Größen 420 × 420 mm und 600 × 600 mm sowie die Reflexionsfolien RA1, RA2 und RA3. Bei der Konstruktion kann zwischen Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant und Alform gewählt werden. Lochplan und Schutzfolie sind passend zum jeweiligen Montagekonzept konfigurierbar.

 

Produktmerkmale

  • Verständliches Schrägpark-Sinnbild
  • Ergänzung zur Parkplatzbeschilderung
  • Schildkörper aus Aluminium
  • Größen 420 × 420 und 600 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform mit 2 mm oder 3 mm
  • Ausführung als Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie wählbar