Verkehrszeichen 1053-38 ''Querparken als Sinnbild''
Wo Parkflächen eindeutig und platzsparend genutzt werden sollen, zeigt das Zusatzzeichen 1053-38 auf einen Blick, dass Fahrzeuge quer zur Fahrbahn beziehungsweise zur üblichen Fahrtrichtung abzustellen sind. Die schematische Darstellung mehrerer Stellplätze wird schnell erfasst und reduziert Unklarheiten über die vorgesehene Parkposition.
Das Schild begründet allein keine Parkerlaubnis, sondern konkretisiert die Aussage des darüber angebrachten Verkehrszeichens. Typischerweise wird es mit Verkehrszeichen 314 „Parken“ kombiniert und unmittelbar unter dem Hauptzeichen montiert. Die dargestellte Queraufstellung gilt dabei für den durch die Beschilderung bezeichneten Parkbereich. Standort und Reichweite ergeben sich aus der behördlichen Anordnung sowie der örtlichen Beschilderung.
Für Kommunen, Gemeinden und Bauhöfe eignet sich das Zeichen zur Organisation von Parkständen an öffentlichen Straßen, Plätzen oder kommunalen Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass die ausgewiesene Aufstellung mit den vorhandenen Flächen, der verbleibenden Fahrbahnbreite und den notwendigen Sichtverhältnissen vereinbar ist.
Das quadratische Aluminiumschild wird in 420 × 420 mm oder 600 × 600 mm angeboten. Zusätzlich können Reflexionsklasse, Bauform, Lochplan und Schutzfolie entsprechend dem Montageort ausgewählt werden. Die Produktbezeichnung und verfügbaren Grundausführungen sind auch in aktuellen Herstellerangaben dokumentiert, beispielsweise bei Bremicker Verkehrstechnik.
Produktmerkmale
Zusatzzeichen 1053-38 nach Verkehrszeichenkatalog
Sinnbild für quer angeordnete Parkstände
Schildkörper aus witterungsbeständigem Aluminium
Abmessungen 420 × 420 oder 600 × 600 mm
Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
Bauformen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant oder Alform