Verkehrszeichen Nr. 1053-35 Bei Nässe
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Bedingte Regelung bei Fahrbahnnässe
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Gut erkennbares Nässe-Sinnbild
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Drei quadratische Größen
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Für wetterabhängige Beschilderungen
Bedingte Regelung bei Fahrbahnnässe
Gut erkennbares Nässe-Sinnbild
Drei quadratische Größen
Für wetterabhängige Beschilderungen
Zusatzzeichen 1053-35 „Bei Nässe“ legt fest, dass die Anordnung des verbundenen Hauptverkehrszeichens nur bei nasser Fahrbahn gilt. In Kombination mit Zeichen 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ darf die angegebene Geschwindigkeit bei Fahrbahnnässe nicht überschritten werden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt Nässe vor, wenn die Fahrbahn erkennbar mit einem – auch dünnen – Wasserfilm überzogen ist. Eine lediglich feuchte oder dunkel verfärbte Oberfläche reicht dafür nicht aus. Gleiches gilt, wenn sich Wasser nur vereinzelt oder ausschließlich in Spurrillen befindet.
Bei trockener Fahrbahn greift die durch das Zusatzzeichen bedingte Regelung nicht. Unabhängig davon muss die Fahrgeschwindigkeit stets an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasst werden. Welche konkrete Anordnung gilt, ergibt sich aus dem Hauptzeichen und dem Zusatzzeichen als Einheit.
Die großflächige Kombination aus Schrift, Fahrzeug und Wellenlinien sorgt für eine schnelle Erfassung. Gefertigt wird das Schild aus Aluminium in 420 × 420 mm, 600 × 600 mm oder 750 × 750 mm. Verfügbar sind die Reflexionsfolien RA1, RA2 und RA3 sowie Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant und Alform. Lochplan und Schutzfolie können nach Einsatzort gewählt werden.