Verkehrszeichen Nr. 1053-32 Gebührenpflichtig
-
Kennzeichnung gebührenpflichtiger Parkflächen
-
Zusatzzeichen 1053-32
-
Ergänzung zur Parkplatzbeschilderung
-
Zwei Größen erhältlich
-
Für kommunale Parkraumbewirtschaftung
Kennzeichnung gebührenpflichtiger Parkflächen
Zusatzzeichen 1053-32
Ergänzung zur Parkplatzbeschilderung
Zwei Größen erhältlich
Für kommunale Parkraumbewirtschaftung
Das Zusatzzeichen 1053-32 schafft dort Klarheit, wo Parkplätze nur gegen Entrichtung einer Gebühr genutzt werden dürfen. Die ausgeschriebene Botschaft ist unmittelbar verständlich und unterstützt eine transparente kommunale Parkraumbewirtschaftung.
Das Schild wird direkt unter dem zugehörigen Hauptverkehrszeichen angebracht. In Verbindung mit einer Parkplatzbeschilderung weist es darauf hin, dass die Nutzung der betreffenden Parkfläche gebührenpflichtig ist. Die genaue räumliche Geltung richtet sich nach der vollständigen Beschilderung und der örtlichen Anordnung.
Über Gebührenhöhe, Zahlungsweg oder gebührenpflichtige Nutzungszeiten macht Zeichen 1053-32 selbst keine Angaben. Diese Informationen müssen über Parkscheinautomaten, digitale Bezahlsysteme oder eine ergänzende Beschilderung bereitgestellt werden. Das Zusatzzeichen vermittelt ausschließlich, dass für die gekennzeichnete Nutzung eine Gebühr anfällt.
Das Verkehrszeichen besteht aus Aluminium und wird in 231 × 420 mm oder 330 × 600 mm angeboten. Für unterschiedliche Anforderungen an die Rückstrahlwirkung sind die Folienklassen RA1, RA2 und RA3 verfügbar. Je nach Halterung kann zwischen Flachform, Alkant und Alform gewählt werden.