Verkehrszeichen Nr. 1053-31 Mit Parkschein
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Parken nur mit Parkschein
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Zusatzzeichen 1053-31
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Ergänzung zu Zeichen 314
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Zwei Abmessungen verfügbar
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Für bewirtschaftete Parkflächen
Parken nur mit Parkschein
Zusatzzeichen 1053-31
Ergänzung zu Zeichen 314
Zwei Abmessungen verfügbar
Für bewirtschaftete Parkflächen
Auf bewirtschafteten Stellflächen beantwortet das Zusatzzeichen 1053-31 die entscheidende Frage bereits bei der Einfahrt: Das Parken ist nur mit einem gültigen Parkschein zulässig.
Das Schild wird unter dem zugehörigen Hauptverkehrszeichen angebracht. In Kombination mit Verkehrszeichen 314 „Parken“ kennzeichnet es eine Parkfläche, deren Nutzung einen Parkschein voraussetzt. Der räumliche Geltungsbereich richtet sich nach der Aufstellung und der vollständigen Beschilderung vor Ort.
Angaben zur Gebührenhöhe, zulässigen Parkdauer oder gebührenpflichtigen Nutzungszeit enthält das Zusatzzeichen nicht. Diese Informationen werden üblicherweise am Parkscheinautomaten oder über eine ergänzende Beschilderung vermittelt. Kommunen können damit die grundsätzliche Parkscheinpflicht klar von den konkreten Tarif- und Zeitangaben trennen.
Das Zusatzschild wird aus Aluminium gefertigt und ist in 231 × 420 mm oder 330 × 600 mm erhältlich. Für unterschiedliche Anforderungen an die Sichtbarkeit stehen die Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 zur Verfügung. Die Ausführung kann als Flachschild, Alkant oder Alform gewählt und durch Lochplan sowie Schutzfolie ergänzt werden.