Verkehrszeichen Nr. 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt

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1053-30

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  • Parkerlaubnis auf markierten Flächen

  • Zusatzzeichen 1053-30

  • Ausnahme innerhalb einer Parkbeschränkung

  • Zwei rechteckige Formate

  • Für klar geordnete Parkbereiche

Verkehrszeichen 1053-30 ''Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt''

Wo eine Parkbeschränkung gelten soll, aber einzelne Stellflächen nutzbar bleiben müssen, schafft das Zusatzzeichen 1053-30 eine eindeutige Ausnahme: Geparkt werden darf ausschließlich auf den dafür gekennzeichneten Flächen.

Das Schild wird häufig mit einem Haltverbots- oder Zonenzeichen kombiniert. Innerhalb des betreffenden Geltungsbereichs hebt es die Parkbeschränkung auf markierten Stellplätzen auf. Außerhalb dieser Flächen entsteht durch das Zusatzzeichen keine Parkerlaubnis.

Als Kennzeichnung kommen beispielsweise Parkflächenmarkierungen oder baulich eindeutig abgegrenzte Stellplätze infrage. Ob zusätzlich ein Parkschein, eine Parkscheibe oder eine weitere Berechtigung erforderlich ist, ergibt sich nicht aus Zeichen 1053-30, sondern aus ergänzenden Verkehrszeichen und örtlichen Angaben.

Das Zusatzschild wird aus Aluminium gefertigt und ist in 231 × 420 mm oder 330 × 600 mm verfügbar. Für die Rückstrahlwirkung stehen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Flachform, Alkant und Alform sowie unterschiedliche Lochpläne ermöglichen die Montage an bestehenden Beschilderungssystemen.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen 1053-30
  • Aufschrift Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
  • Parkerlaubnis innerhalb markierter Stellflächen
  • Größen 231 × 420 oder 330 × 600 mm
  • Schildkörper aus Aluminium
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Bauformen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform
  • Lochplan und Schutzfolie auswählbar