Verkehrszeichen Nr. 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
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Parkerlaubnis auf markierten Flächen
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Zusatzzeichen 1053-30
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Ausnahme innerhalb einer Parkbeschränkung
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Zwei rechteckige Formate
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Für klar geordnete Parkbereiche
Parkerlaubnis auf markierten Flächen
Zusatzzeichen 1053-30
Ausnahme innerhalb einer Parkbeschränkung
Zwei rechteckige Formate
Für klar geordnete Parkbereiche
Wo eine Parkbeschränkung gelten soll, aber einzelne Stellflächen nutzbar bleiben müssen, schafft das Zusatzzeichen 1053-30 eine eindeutige Ausnahme: Geparkt werden darf ausschließlich auf den dafür gekennzeichneten Flächen.
Das Schild wird häufig mit einem Haltverbots- oder Zonenzeichen kombiniert. Innerhalb des betreffenden Geltungsbereichs hebt es die Parkbeschränkung auf markierten Stellplätzen auf. Außerhalb dieser Flächen entsteht durch das Zusatzzeichen keine Parkerlaubnis.
Als Kennzeichnung kommen beispielsweise Parkflächenmarkierungen oder baulich eindeutig abgegrenzte Stellplätze infrage. Ob zusätzlich ein Parkschein, eine Parkscheibe oder eine weitere Berechtigung erforderlich ist, ergibt sich nicht aus Zeichen 1053-30, sondern aus ergänzenden Verkehrszeichen und örtlichen Angaben.
Das Zusatzschild wird aus Aluminium gefertigt und ist in 231 × 420 mm oder 330 × 600 mm verfügbar. Für die Rückstrahlwirkung stehen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Flachform, Alkant und Alform sowie unterschiedliche Lochpläne ermöglichen die Montage an bestehenden Beschilderungssystemen.