Verkehrszeichen 1052-30 ''Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern''
Sollen Verkehrsregelungen ausschließlich kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte betreffen, grenzt das Zusatzzeichen 1052-30 den betroffenen Fahrzeugkreis anhand des bekannten Piktogramms eindeutig ein.
Das Zusatzschild wird direkt unter einem Hauptverkehrszeichen montiert. Dessen Regelung gilt dadurch nur für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern. Welche konkrete Anordnung besteht, beispielsweise ein Durchfahrtsverbot oder eine vorgeschriebene Fahrtrichtung, ergibt sich aus dem darüber angebrachten Verkehrszeichen.
Das dargestellte Fahrzeugheck mit orangefarbener Warntafel steht für Transporte, die nach den geltenden Gefahrgutvorschriften entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Das Zeichen bezieht sich deshalb nicht automatisch auf jedes Fahrzeug, das einzelne gefährliche Stoffe mitführt. Entscheidend ist die rechtliche Kennzeichnungspflicht des jeweiligen Transports.
Für die Beschilderung stehen die Größen 315 × 420 mm, 450 × 600 mm und 562 × 750 mm zur Verfügung. Der Aluminiumträger kann mit Reflexionsfolie der Klasse RA1, RA2 oder RA3 ausgestattet werden. Unterschiedliche Bauarten, Lochpläne und eine optionale Schutzfolie ermöglichen die Anpassung an vorhandene Montagesysteme.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen 1052-30
Sinnbild mit orangefarbener Gefahrgutwarntafel
Beschränkung auf kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge
Größen 315 × 420, 450 × 600 oder 562 × 750 mm
Wetterbeständiger Aluminiumträger
Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3
Bauformen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform