Verkehrszeichen Nr. 1050-30 Taxi
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Regelung für Taxiverkehr
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Zusatzzeichen 1050-30
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Großformatige TAXI-Aufschrift
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Zwei Größen zur Auswahl
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Für Halte-, Park- und Zufahrtsbereiche
Regelung für Taxiverkehr
Zusatzzeichen 1050-30
Großformatige TAXI-Aufschrift
Zwei Größen zur Auswahl
Für Halte-, Park- und Zufahrtsbereiche
Ob Taxistand, reservierte Haltefläche oder besondere Zufahrtsregelung: Das Zusatzzeichen 1050-30 „Taxi“ macht sofort deutlich, dass sich die darüber angeordnete Verkehrsregelung ausschließlich auf Taxen bezieht.
Das Zusatzschild wird direkt unter dem jeweiligen Hauptverkehrszeichen montiert. Dessen Aussage wird dadurch auf den Taxiverkehr begrenzt. Welche konkrete Berechtigung oder Einschränkung besteht, lässt sich nur aus der vollständigen Zeichenkombination ablesen.
Zur offiziellen Kennzeichnung eines Taxenstandes dient Verkehrszeichen 229 „Taxenstand“. Das Zusatzzeichen 1050-30 ergänzt dagegen andere Hauptverkehrszeichen, wenn deren Regelung gezielt auf Taxen beschränkt werden soll. Für die Ausweisung einer Taxenfläche muss es mit dem dafür angeordneten Hauptverkehrszeichen verwendet werden. Diese klare funktionale Trennung unterstützt Kommunen bei einer rechtssicheren und nachvollziehbaren Verkehrsorganisation.
Die Ausführung ist in 231 × 420 mm oder 330 × 600 mm verfügbar. Als Trägermaterial dient Aluminium, ergänzt durch Reflexionsfolie der Klassen RA1, RA2 oder RA3. Je nach vorhandener Befestigung kann das Schild flach, als Alkant oder in Alform bestellt werden.