Verkehrszeichen Nr. 1048-15 Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger

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1048-15

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  • Beschränkung auf schwere Fahrzeugkombinationen

  • Zwei klar erkennbare Lkw-Sinnbilder

  • Drei Formate verfügbar

  • Für kommunale Verkehrsregelungen

Verkehrszeichen 1048-15 ''Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger''

Zusatzzeichen 1048-15 begrenzt eine behördlich angeordnete Verkehrsregelung auf Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger. Die beiden übereinander angeordneten Sinnbilder unterscheiden einen Sattelzug von einem Gliederzug und ermöglichen eine schnelle Zuordnung der betroffenen Fahrzeugarten.

Das Schild gehört zu den beschränkenden Zusatzzeichen. Seine konkrete Wirkung ergibt sich aus der jeweiligen Beschilderung: In Kombination mit einem Hauptverkehrszeichen zeigt es an, dass dessen Anordnung ausschließlich für die dargestellten Fahrzeugkombinationen gilt. Ohne den zugehörigen Regelungszusammenhang begründet das Zusatzzeichen weder ein eigenständiges Verbot noch eine Erlaubnis.

Für unterschiedliche Straßenquerschnitte und Erkennungsweiten stehen die Größen 315 × 420 mm, 450 × 600 mm und 562 × 750 mm zur Auswahl. Der Schildträger wird aus wetterfestem Aluminium gefertigt und kann mit den Reflexionsfolien RA1, RA2 oder RA3 ausgestattet werden. Bauform, Lochplan und optionale Schutzfolie lassen sich auf den vorgesehenen Einsatzort abstimmen.

 

Produktmerkmale

  • Sinnbilder für Sattelzug und Gliederzug
  • Schildträger aus Aluminium
  • Größen 315 × 420 bis 562 × 750 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform in 2 oder 3 mm
  • Wahlweise Alkant oder Alform
  • Lochplan nach Montageanforderung
  • Schutzfolie optional wählbar