Verkehrszeichen 1044-12 ''Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, mit Anzahl der Parkstände''
Mit dem Zusatzzeichen 1044-12 lässt sich nicht nur der berechtigte Personenkreis kennzeichnen, sondern zugleich die Anzahl der reservierten Parkstände festlegen. Die gewünschte Zahl wird bei der Bestellung eingetragen und anstelle des Platzhalters „XX“ auf dem Schild ausgeführt.
Das Rollstuhlsymbol macht die Zweckbestimmung der Parkfläche schnell erkennbar. Das Zusatzzeichen richtet sich nach seiner amtlichen Bezeichnung an Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie blinde Menschen. Es eignet sich insbesondere für öffentliche Parkbereiche an Behörden, medizinischen Einrichtungen, Verkehrsanlagen und kommunalen Gebäuden.
Üblicherweise wird das Schild im Rahmen einer behördlich angeordneten Beschilderung mit Zeichen 314 oder Zeichen 315 eingesetzt. Die vollständige Zeichenkombination bestimmt, welche Parkflächen reserviert sind und auf wie viele Parkstände sich die Regelung erstreckt. Eine eigenständige Parkberechtigung begründet das Zusatzzeichen nicht.
Der Schildträger aus Aluminium ist in 315 × 420 mm oder 450 × 600 mm erhältlich. Reflexionsklasse, Bauform, Lochplan und Schutzfolie können passend zum Aufstellort ausgewählt werden.