Verkehrszeichen Nr. 1044-10 Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde

Auf Lager
Nur %1 übrig
SKU
1044-10

Registrieren Sie sich um Ihre individuellen Preise zu sehen

  • Kennzeichnung bevorrechtigter Parkplätze

  • Für Menschen mit besonderer Parkerlaubnis

  • International verständliches Rollstuhlsymbol

  • Zwei Schildgrößen verfügbar

Verkehrszeichen 1044-10 ''Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde''

Das Zusatzzeichen 1044-10 kennzeichnet eine Regelung für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie blinde Menschen. Das international bekannte Rollstuhlfahrer-Sinnbild macht die besondere Zweckbestimmung des beschilderten Bereichs unmittelbar erkennbar.

Zur Reservierung eines entsprechenden Stellplatzes wird das Zusatzzeichen üblicherweise mit Zeichen 314 „Parken“ angeordnet. Es kann außerdem eine andere behördlich festgelegte Park- oder Haltregelung konkretisieren. Welche Fläche und welcher Geltungsbereich erfasst werden, ergibt sich aus der vollständigen Beschilderung und gegebenenfalls vorhandenen Parkflächenmarkierungen.

Für die berechtigte Nutzung ist grundsätzlich ein besonderer Parkausweis erforderlich, der im Fahrzeug gut lesbar ausgelegt oder angebracht sein muss. Ein Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht automatisch zur Nutzung eines entsprechend reservierten Parkplatzes.

Das Verkehrszeichen eignet sich für öffentliche Parkflächen, Verwaltungsstandorte, medizinische Einrichtungen und kommunale Gebäude. Der Aluminiumträger kann hinsichtlich Größe, Reflexionsklasse, Bauart, Lochplan und Schutzfolie an das jeweilige Beschilderungssystem angepasst werden.

 

Produktmerkmale

  • International verständliches Rollstuhlsymbol
  • Schildträger aus Aluminium
  • Größen 231 × 420 und 330 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachausführung mit 2 oder 3 mm
  • Wahlweise Alkant oder Alform
  • Lochplan passend zur Befestigung
  • Schutzfolie optional erhältlich