Das Verkehrszeichen 1042-35 – Zeitliche Beschränkung (6–22 h an Sonn- und Feiertagen) ist ein Zusatzzeichen nach StVO, das z.B. den zeitlichen Geltungsbereich eines Hauptverkehrszeichens präzise angibt. Es informiert Verkehrsteilnehmer, dass die entsprechende Regelung nur an Sonn- und Feiertagen von 6:00 bis 22:00 Uhr gilt.
Dieses Zusatzzeichen dient der präzisen Ergänzung bestehender Verkehrsregelungen und trägt zu einer eindeutigen und situationsgerechten Verkehrsführung bei. Es kommt häufig in Kombination mit Halteverbotsschildern, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Zufahrtsbeschränkungen zum Einsatz.
Gefertigt aus hochwertigem Aluminium, ist das Schild äußerst robust, langlebig und witterungsbeständig.
Je nach Anforderung ist es in verschiedenen Größen und Bauarten (Flach 2 mm, 3 mm, Alkant oder Alform) sowie Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3 und verschiedenen Schutzfolien erhältlich. Diese Auswahl ermöglicht eine optimale Anpassung an unterschiedliche Einsatzorte und Sichtbarkeitsanforderungen.
Hinweis: Bitte geben Sie die gewünschte zeitliche Angabe oder Beschriftung im Textfeld „Zeitliche Beschränkung“ ein, damit Ihr Zusatzzeichen individuell gefertigt werden kann.