Verkehrszeichen Nr. 1042-31 Zeitliche Beschränkung (werktags 18 - 19 h)

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1042-31

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  • Individuell festgelegte Geltungszeiten

  • Wochentage und Uhrzeiten wählbar

  • Zusatzzeichen 1042-31

  • Zwei Größen verfügbar

  • Für zeitabhängige Anordnungen

Verkehrszeichen 1042-31 ''Zeitliche Beschränkung (werktags 18 - 19 h)''

Mit dem Zusatzzeichen 1042-31 lassen sich Verkehrsregelungen auf klar definierte Tage und Uhrzeiten begrenzen. Verkehrsteilnehmer erkennen unmittelbar, wann die Anordnung des darüber angebrachten Hauptverkehrszeichens zu beachten ist.

Das Zusatzschild ergänzt ein Hauptzeichen um eine zeitliche Beschränkung. In der gezeigten Variante gilt die betreffende Regelung werktags zwischen 18 und 19 Uhr. Außerhalb des angegebenen Zeitfensters findet diese zeitlich begrenzte Anordnung keine Anwendung. Die konkrete Bedeutung ergibt sich stets aus dem Hauptzeichen und dem darunter montierten Zusatzzeichen.

Sowohl die Tagesangabe als auch die Uhrzeit können bei der Bestellung vorgegeben werden (bitte bei Bestellung im Textfeld eintragen). Dadurch eignet sich das Schild für unterschiedliche kommunale Anforderungen, etwa bei zeitabhängigen Halt-, Park- oder Zufahrtsregelungen. Die Aufschrift im Produktbild ist ein Beispiel und kann entsprechend der behördlich angeordneten Beschilderung angepasst werden.

Das Verkehrszeichen wird aus Aluminium gefertigt und in den Maßen 231 × 420 mm oder 330 × 600 mm angeboten. Für die Rückstrahlwirkung stehen RA1, RA2 und RA3 bereit. Zusätzlich können Bauform, Lochplan und Schutzfolie passend zum vorgesehenen Montagesystem ausgewählt werden.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen 1042-31
  • Zusatzzeichen mit Tages- und Uhrzeitangabe
  • Beschriftung nach Kundenvorgabe
  • Größen 231 × 420 oder 330 × 600 mm
  • Aluminium als Schildmaterial
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform 2 mm oder 3 mm, Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie optional erhältlich