Verkehrszeichen Nr. 1040-31 Zeitliche Beschränkung (8 - 11 h, 16 - 18 h)

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1040-31

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  • Zwei getrennte Geltungsphasen

  • Zeiträume nach Bedarf beschriftbar

  • Zusatzzeichen 1040-31

  • Drei Abmessungen wählbar

  • Für wiederkehrende Tagesregelungen

Verkehrszeichen 1040-31 ''Zeitliche Beschränkung (8 - 11 h, 16 - 18 h)''

Verkehrsanordnungen mit einer Pause zwischen zwei Geltungsphasen lassen sich mit dem Zusatzzeichen 1040-31 kompakt auf einer einzigen Trägerfläche darstellen. Die zweizeilige Zeitangabe zeigt Verkehrsteilnehmern ohne lange Texterläuterung, wann das darüber befindliche Hauptzeichen maßgeblich ist.

In der abgebildeten Variante gelten die Zeiträume von 8 bis 11 Uhr und von 16 bis 18 Uhr. Zwischen 11 und 16 Uhr sowie außerhalb des zweiten Zeitfensters bewirkt dieses Zusatzzeichen keine zeitliche Geltung des Hauptzeichens. Welche konkrete Vorschrift innerhalb der angegebenen Zeiten besteht, bestimmt allein die vollständige Beschilderung.

Beide Zeitspannen können entsprechend der örtlichen Anordnung vorgegeben werden (bitte bei der Konfiguration im Textfeld angeben). Das Schild eignet sich dadurch beispielsweise für Bereiche mit morgendlichen und nachmittäglichen Verkehrsspitzen, wiederkehrenden Lieferfenstern oder zeitweise benötigten Halt- und Parkregelungen. Eine Beschränkung auf einzelne Wochentage enthält Zeichen 1040-31 nicht.

Für unterschiedliche Lesedistanzen sind die Größen 231 × 420 mm, 330 × 600 mm und 412 × 750 mm erhältlich. Das Aluminiumschild kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie ausgeführt werden. Neben flachen Varianten stehen Alkant und Alform sowie mehrere Lochpläne zur Auswahl.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen 1040-31
  • Zwei Zeitintervalle auf einem Zusatzschild
  • Individuelle Uhrzeiten nach Bestellangabe
  • Formate 231 × 420, 330 × 600 oder 412 × 750 mm
  • Aluminium für den dauerhaften Außeneinsatz
  • Folienvarianten RA1, RA2 und RA3
  • Schildtypen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform
  • Schutzfolie und Lochbild optional