Verkehrszeichen Nr. 1040-30 Zeitliche Beschränkung (16 - 18 h)

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1040-30

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  • Ein durchgängiges Zeitfenster

  • Uhrzeit nach Vorgabe

  • Zusatzzeichen 1040-30

  • Drei Größen lieferbar

  • Für täglich wiederkehrende Anordnungen

Verkehrszeichen 1040-30 ''Zeitliche Beschränkung (16 - 18 h)''

Wenn eine Verkehrsanordnung nur für einen klar abgegrenzten Abschnitt des Tages benötigt wird, reduziert das Zusatzzeichen 1040-30 ihre Geltung auf genau diesen Zeitraum. Die groß gesetzte Uhrzeit bleibt auch bei zügiger Vorbeifahrt gut erfassbar.

In der gezeigten Ausführung nennt das Schild das Zeitfenster von 16 bis 18 Uhr. Zusammen mit dem darüber angeordneten Hauptverkehrszeichen bedeutet dies, dass dessen Regelung ausschließlich während dieser beiden Stunden anzuwenden ist. Ob dabei beispielsweise ein Haltverbot, eine Zufahrtsbeschränkung oder eine andere Vorschrift gilt, legt das Hauptzeichen fest.

Die Uhrzeit ist nicht auf das dargestellte Beispiel beschränkt, sondern kann bei der Bestellung entsprechend der behördlichen Anordnung angegeben werden. Zeichen 1040-30 enthält keine Wochentagsangabe. Wird zusätzlich eine Beschränkung auf bestimmte Tage benötigt, muss dafür eine passende Zeichenvariante beziehungsweise ergänzende Beschilderung gewählt werden.

Das Schild ist in 231 × 420 mm, 330 × 600 mm und 412 × 750 mm erhältlich. Der Aluminiumträger lässt sich mit RA1-, RA2- oder RA3-Folie sowie in mehreren Konstruktionsformen bestellen. Lochplan und Schutzfolie können passend zur geplanten Befestigung ergänzt werden.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen 1040-30
  • Ein zusammenhängender Geltungszeitraum
  • Uhrzeit individuell beschriftbar
  • Keine Wochentage im Schildtext
  • Größen 231 × 420, 330 × 600 oder 412 × 750 mm
  • Aluminium als Trägermaterial
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Ausführungen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform