Verkehrszeichen Nr. 1028-33 Zufahrt bis … frei

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1028-33

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  • Zielangabe individuell anpassbar

  • Freie Zufahrt bis zum genannten Punkt

  • Für Sperrungen und Umleitungen

  • Zwei Größen konfigurierbar

Verkehrszeichen 1028-33 ''Zufahrt bis … frei''

Das Zusatzzeichen 1028-33 „Zufahrt bis … frei“ informiert darüber, dass ein beschränkter Straßenabschnitt noch bis zu einem individuell bezeichneten Ziel befahren werden darf. Damit bleiben beispielsweise Grundstücke, Betriebe, Einrichtungen oder bestimmte Straßenabschnitte erreichbar, obwohl im weiteren Streckenverlauf eine Sperrung besteht.

Die gewünschte Orts- oder Zielangabe wird bei der Bestellung festgelegt und in das Schildmotiv übernommen. Der konkrete Bezugspunkt macht die verbleibende Erreichbarkeit unmittelbar verständlich und hilft, unnötige Umwege oder frühzeitiges Abbiegen zu vermeiden.

Anwendung findet das Wortzeichen vor allem bei Baumaßnahmen, Umleitungen und vorübergehenden Durchfahrtsbeschränkungen. Es hebt die Regelung des Hauptverkehrszeichens nur bis zum angegebenen Ziel auf. Eine Freigabe für den anschließend gesperrten Bereich ergibt sich daraus nicht.

Das Schild wird aus Aluminium gefertigt und ist in 315 × 420 mm oder 450 × 600 mm erhältlich. Reflexionsfolie, Schildkonstruktion, Lochplan und optionale Schutzfolie können auf Einsatzdauer und Montageumgebung abgestimmt werden.

Hinweis: Bei Bestellung bitte das individuell bezeichneten Ziel im Textfeld eingeben.


Produktmerkmale

  • Frei wählbare Zielbezeichnung
  • Zufahrtsregelung mit räumlicher Begrenzung
  • Geeignet für Baustellen und Umleitungen
  • Formate 315 × 420 und 450 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform in 2 oder 3 mm
  • Alternativ Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie auswählbar