Verkehrszeichen Nr. 1028-32 Anlieger bis Baustelle frei
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Zufahrt für Anlieger bis zur Baustelle
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Ausschluss des allgemeinen Durchgangsverkehrs
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Zwei Abmessungen zur Auswahl
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Für befristete Baumaßnahmen
Zufahrt für Anlieger bis zur Baustelle
Ausschluss des allgemeinen Durchgangsverkehrs
Zwei Abmessungen zur Auswahl
Für befristete Baumaßnahmen
Das Zusatzzeichen 1028-32 „Anlieger bis Baustelle frei“ ermöglicht Anliegern die Zufahrt zu ihren Zielen vor einer Baustelle, obwohl der betreffende Straßenabschnitt für den übrigen Verkehr beschränkt oder gesperrt ist. Der allgemeine Durchgangsverkehr wird von dieser Ausnahme nicht erfasst.
Als Anlieger kommen nicht ausschließlich Bewohner infrage. Entscheidend ist grundsätzlich ein konkretes Anliegen an einem Grundstück innerhalb des zugänglichen Bereichs, beispielsweise ein Besuch, eine Lieferung oder die Inanspruchnahme eines dort ansässigen Betriebs. Die konkrete Auslegung und Reichweite richten sich nach der behördlich angeordneten Zeichenkombination.
Das Zusatzzeichen schafft Klarheit an Baustellensperrungen, wenn Grundstücke oder Einrichtungen vor dem Arbeitsbereich erreichbar bleiben. Gleichzeitig macht der Wortlaut deutlich, dass die Freigabe an der Baustelle endet und keine Durchfahrt durch den gesperrten Abschnitt erlaubt wird.
Gefertigt wird der Schildträger aus Aluminium. Die Größen 315 × 420 mm und 330 × 600 mm, drei wählbare Reflexionsklassen sowie unterschiedliche Bauformen ermöglichen eine Anpassung an Aufstelldauer, Erkennbarkeitsentfernung und vorhandene Befestigungen.