Verkehrszeichen Nr. 1028-30 Baustellenfahrzeuge frei

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1028-30

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  • Ausnahme für Baustellenfahrzeuge

  • Für temporäre Verkehrsführungen

  • Drei Formate lieferbar

  • Widerstandsfähiger Aluminiumträger

Verkehrszeichen 1028-30 ''Baustellenfahrzeuge frei''

Das Zusatzzeichen 1028-30 „Baustellenfahrzeuge frei“ nimmt den zur Baustelle gehörenden Fahrzeugverkehr von der Regelung des darüber angebrachten Hauptverkehrszeichens aus. Auf diese Weise lassen sich gesperrte oder beschränkt befahrbare Strecken für notwendige Baustellenfahrten zugänglich halten, ohne die Durchfahrt allgemein freizugeben.

Das Wortzeichen eignet sich für zeitlich begrenzte Verkehrsregelungen an Baustellenzufahrten, Arbeitsbereichen und gesperrten Straßenabschnitten. Es unterstützt eine eindeutige Trennung zwischen dem öffentlichen Verkehr und Fahrzeugen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Baumaßnahme eingesetzt werden. Welche Fahrzeuge von der Ausnahme erfasst werden, richtet sich nach der behördlichen Anordnung und der konkreten Verkehrssituation.

Die gut erfassbare Beschriftung erleichtert die Orientierung für Liefer-, Transport- und Arbeitsfahrzeuge im Baustellenumfeld. Da das Schild seine Bedeutung nur gemeinsam mit dem Hauptzeichen erhält, wird es direkt unter diesem montiert.

Für verschiedene Sichtweiten stehen die Größen 315 × 420 mm, 450 × 600 mm und 562 × 750 mm zur Verfügung. Neben den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 können Bauart, Lochplan und Schutzfolie passend zur vorgesehenen Aufstellung ausgewählt werden.

 

Produktmerkmale

  • Freistellung des Baustellenverkehrs
  • Geeignet für zeitlich begrenzte Anordnungen
  • Schildträger aus Aluminium
  • Drei abgestufte Abmessungen
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform in 2 oder 3 mm
  • Ausführung als Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie wählbar