Verkehrszeichen Nr. 1026-63 E-Bikes frei

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1026-63

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  • Textliche Freigabe für E-Bikes

  • Zweizeilige, klare Beschriftung

  • Zwei Abmessungen erhältlich

  • Flexible Folien- und Bauartwahl

Verkehrszeichen 1026-63 ''E-Bikes frei''

Das Zusatzzeichen 1026-63 „E-Bikes frei“ stellt die Freigabe für E-Bikes durch eine ausgeschriebene Textbotschaft dar. In Verbindung mit dem darüber montierten Hauptverkehrszeichen zeigt es an, dass die dort angeordnete Beschränkung für die bezeichnete Fahrzeuggruppe nicht gilt.

Der Begriff E-Bike bezeichnet nach der StVO einsitzige, zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer bauartbedingten Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h selbsttätig abregelt. Gewöhnliche Pedelecs, deren Motor nur beim Treten unterstützt, gelten verkehrsrechtlich dagegen grundsätzlich als Fahrräder. Diese Abgrenzung ist bei der Auswahl und Anordnung des Zusatzzeichens zu berücksichtigen.

Die reine Wortdarstellung eignet sich für Beschilderungskonzepte, bei denen eine besonders unmittelbare Lesbarkeit gewünscht ist. Das Schild kann an Zufahrten, Streckenabschnitten oder anderen Verkehrsflächen eingesetzt werden, sofern die zuständige Behörde dort eine entsprechende Ausnahme angeordnet hat.

Zur Verfügung stehen die Formate 231 × 420 mm und 330 × 600 mm. Der Schildträger aus Aluminium lässt sich mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexionsfolie, verschiedenen Bauformen sowie einem passenden Lochplan und einer optionalen Schutzfolie konfigurieren.

 

Produktmerkmale

  • Wortzeichen zur E-Bike-Freigabe
  • Deutlich lesbare Zweizeilen-Beschriftung
  • Aluminium für den Außeneinsatz
  • Formate 231 × 420 und 330 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform mit 2 oder 3 mm
  • Wahlweise Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie konfigurierbar