Verkehrszeichen Nr. 1026-62 Gülletransport frei
-
Gezielte Ausnahme für Gülletransporte
-
Für landwirtschaftliche Transportstrecken
-
Zwei Schildformate erhältlich
-
Bauart und Reflexion wählbar
Gezielte Ausnahme für Gülletransporte
Für landwirtschaftliche Transportstrecken
Zwei Schildformate erhältlich
Bauart und Reflexion wählbar
Das Zusatzzeichen 1026-62 „Gülletransport frei“ nimmt Fahrten zum Transport von Gülle von der Beschränkung des darüber montierten Hauptverkehrszeichens aus. Damit lassen sich erforderliche Transportwege gezielt freigeben, ohne den betreffenden Straßenabschnitt für den gesamten landwirtschaftlichen oder allgemeinen Verkehr zu öffnen.
Die Freistellung ist enger gefasst als beim Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“. Maßgeblich ist der tatsächliche Gülletransport. Andere landwirtschaftliche Fahrten, etwa zur Ernte, Feldbestellung oder Beförderung sonstiger Betriebsmittel, werden durch dieses Wortzeichen nicht automatisch zugelassen.
Einsatzmöglichkeiten bestehen insbesondere auf Zufahrten zu landwirtschaftlichen Betrieben, Flächen und Anlagen sowie auf behördlich festgelegten Transportstrecken. Das Schild ändert keine weiteren Vorschriften für den Transport, die Ausbringung oder den Umweltschutz; es konkretisiert ausschließlich die örtliche Verkehrsregelung.
Für unterschiedliche Montageorte ist der Aluminiumträger in 231 × 420 mm und 330 × 600 mm verfügbar. Die Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3, mehrere Schildkonstruktionen sowie wählbare Lochpläne und Schutzfolien ermöglichen eine bedarfsgerechte Ausführung.