Verkehrszeichen Nr. 1026-37 Forstwirtschaftlicher Verkehr frei
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Ausnahme für forstbetriebliche Fahrten
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Für Wald- und Forstwege
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Zwei Schildformate verfügbar
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Wetterfester Aluminiumträger
Ausnahme für forstbetriebliche Fahrten
Für Wald- und Forstwege
Zwei Schildformate verfügbar
Wetterfester Aluminiumträger
Zusatzzeichen 1026-37 „Forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ ermöglicht zweckgebundene Fahrten zur Bewirtschaftung und Pflege von Waldflächen, obwohl die betreffende Strecke für den allgemeinen Verkehr beschränkt ist. Die Ausnahme bezieht sich auf die Regelung des unmittelbar darüber angebrachten Hauptverkehrszeichens.
Zum forstwirtschaftlichen Verkehr können Fahrten für Waldbau, Holzernte, Holztransport, Bestandspflege oder Wegeunterhaltung gehören. Entscheidend ist der direkte betriebliche Zusammenhang mit der Forstwirtschaft. Freizeitfahrten oder eine bloße Abkürzung durch das Waldgebiet werden durch das Zusatzzeichen nicht gestattet.
Das Wortzeichen eignet sich für Forststraßen, Waldzufahrten und betriebliche Erschließungswege. Landwirtschaftliche Fahrten sind von dieser speziellen Freigabe nicht automatisch umfasst. Sollen beide Nutzungsarten zugelassen werden, ist das kombinierte Zeichen für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr auszuwählen.
Für eine bedarfsgerechte Beschilderung stehen 315 × 420 mm und 450 × 600 mm zur Verfügung. Der Aluminiumschildträger kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexionsfolie, als Flach-, Alkant- oder Alform-Ausführung sowie mit passendem Lochplan bestellt werden.