Verkehrszeichen Nr. 1026-35 Lieferverkehr frei
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Ausnahme für Warenanlieferungen
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Freie Zufahrt zu Lieferzielen
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Drei Größen für unterschiedliche Sichtweiten
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Für Gewerbe- und Innenstadtbereiche
Ausnahme für Warenanlieferungen
Freie Zufahrt zu Lieferzielen
Drei Größen für unterschiedliche Sichtweiten
Für Gewerbe- und Innenstadtbereiche
Das Zusatzzeichen 1026-35 „Lieferverkehr frei“ gestattet Lieferfahrten trotz der Beschränkung des darüber montierten Hauptverkehrszeichens. So bleiben Geschäfte, Betriebe, Gastronomie und weitere Einrichtungen für notwendige Warenbewegungen erreichbar, während der sonstige Fahrzeugverkehr begrenzt werden kann.
Erfasst werden Fahrten, deren Zweck in der Anlieferung oder Abholung von Waren und Gütern liegt. Die bloße Durchfahrt, das Abstellen eines Fahrzeugs ohne Liefervorgang oder eine ausschließlich private Personenbeförderung werden durch die Freigabe nicht automatisch zugelassen. Entscheidend sind die angeordnete Zeichenkombination und der tatsächliche Fahrtzweck.
Das Zusatzzeichen unterstützt die Verkehrsorganisation insbesondere in Fußgängerzonen, Geschäftsstraßen, Marktbereichen und verkehrsbeschränkten Quartieren. Die ausgeschriebene Angabe ist ohne zusätzliches Fachwissen verständlich und erleichtert Lieferdiensten die eindeutige Zuordnung der Zufahrtsregelung.
Für eine standortgerechte Erkennbarkeit stehen die Größen 315 × 420 mm, 450 × 600 mm und 562 × 750 mm zur Verfügung. Der Aluminiumträger kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexionsfolie, mehreren Bauformen sowie einem individuell gewählten Lochplan ausgestattet werden.