Verkehrszeichen Nr. 1026-34 Krankenfahrzeuge frei
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Ausnahme für Krankenfahrzeuge
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Freie Zufahrt zu medizinischen Einrichtungen
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Drei Formate verfügbar
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Für behördliche Verkehrsregelungen
Ausnahme für Krankenfahrzeuge
Freie Zufahrt zu medizinischen Einrichtungen
Drei Formate verfügbar
Für behördliche Verkehrsregelungen
Das Zusatzzeichen 1026-34 „Krankenfahrzeuge frei“ nimmt Krankenfahrzeuge von der Beschränkung des darüber angebrachten Hauptverkehrszeichens aus. Es ermöglicht eine geregelte Zufahrt für entsprechende medizinisch veranlasste Fahrten, während der übrige Verkehr weiterhin begrenzt bleibt.
Anwendungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Zufahrten zu Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Behandlungszentren und medizinischen Versorgungsbereichen. Die ausgeschriebene Angabe erleichtert dem Fahrpersonal die schnelle Orientierung und macht den berechtigten Fahrzeugkreis auch ohne Sinnbild verständlich.
Das Zusatzzeichen ist nicht mit einer allgemeinen Freigabe für sämtliche Fahrzeuge des Gesundheitswesens gleichzusetzen. Ebenso verleiht es keine Sonderrechte für Einsatzfahrten. Ausschlaggebend sind die konkrete behördliche Anordnung, die Kombination mit dem Hauptzeichen und die tatsächliche Verwendung als Krankenfahrzeug.
Je nach erforderlicher Erkennbarkeitsentfernung kann zwischen 315 × 420 mm, 450 × 600 mm und 562 × 750 mm gewählt werden. Der Aluminiumträger ist mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexionsfolie sowie in mehreren Bau- und Befestigungsausführungen erhältlich.