Verkehrszeichen Nr. 1026-33 Einsatzfahrzeuge frei

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  • Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge

  • Für sicherheitsrelevante Zufahrten

  • Drei Formate zur Auswahl

  • Reflektierende Ausführungen verfügbar

Verkehrszeichen 1026-33 ''Einsatzfahrzeuge frei''

Das Zusatzzeichen 1026-33 „Einsatzfahrzeuge frei“ stellt sicher, dass entsprechend berechtigte Einsatzfahrzeuge eine beschränkte Zufahrt oder einen gesperrten Verkehrsbereich im Rahmen der örtlichen Anordnung nutzen dürfen. Die Regelung kann beispielsweise der Erreichbarkeit von Rettungswegen, Liegenschaften und besonders geschützten Bereichen dienen.

Zum vorgesehenen Nutzerkreis können je nach behördlicher Festlegung Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei oder Katastrophenschutz gehören. Welche Fahrzeuge tatsächlich erfasst werden, richtet sich nach der konkreten Anordnung und dem Einsatzbereich. Für den übrigen Verkehr bleibt die Beschränkung des Hauptzeichens bestehen.

Die Freigabe durch das Zusatzzeichen ist von den gesetzlichen Sonder- und Wegerechten zu unterscheiden. Sie regelt die örtliche Ausnahme von einem Verkehrszeichen, verleiht aber nicht eigenständig weitergehende Befugnisse und ersetzt keine Voraussetzungen für den Einsatz von blauem Blinklicht oder Einsatzhorn.

Die gut lesbare Wortangabe ist in 315 × 420 mm, 450 × 600 mm und 562 × 750 mm erhältlich. Aluminium, drei wählbare Reflexionsklassen und unterschiedliche Bauformen ermöglichen eine standortgerechte Ausführung für kommunale und behördliche Verkehrsflächen.

 

Produktmerkmale

  • Freistellung berechtigter Einsatzfahrzeuge
  • Für Rettungswege und gesicherte Zufahrten
  • Klare Abgrenzung zum allgemeinen Verkehr
  • Drei Größen für verschiedene Sichtweiten
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform in 2 oder 3 mm
  • Wahlweise Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie konfigurierbar