Verkehrszeichen Nr. 1026-32 Linienverkehr frei
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Zusatzzeichen 1026-32 „Linienverkehr frei“
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Aus robustem Aluminium
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Größen: 315 × 420 bis 562 × 750 mm
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Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
Zusatzzeichen 1026-32 „Linienverkehr frei“
Aus robustem Aluminium
Größen: 315 × 420 bis 562 × 750 mm
Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
Verkehrsregelungen eindeutig ausweisen und zugleich den Linienverkehr gezielt freistellen: Das Zusatzzeichen 1026-32 schafft die erforderliche Klarheit an kommunalen Straßen, Zufahrten und beschränkten Verkehrsbereichen.
Das Verkehrszeichen 1026-32 trägt die Aufschrift „Linienverkehr frei“. Es kann unmittelbar unter dem maßgebenden Hauptverkehrszeichen angebracht werden und zeigt an, dass die dort angeordnete Beschränkung für den Linienverkehr nicht gilt. Damit eignet sich das Zusatzschild insbesondere für kommunale Verkehrsführungen, Busstrecken, Zufahrtsbeschränkungen und andere Bereiche, in denen der reguläre Linienverkehr trotz einer allgemeinen Anordnung zugelassen bleiben soll.
Kommunen, Gemeinden, Bauhöfe sowie Straßen- und Autobahnmeistereien erhalten das Zusatzzeichen in mehreren Größen und Bauformen. Der Schildkörper besteht aus Aluminium. Abhängig von Standort, Sichtweite und Beschaffungsvorgabe stehen die Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Auch Lochplan und Schutzfolie lassen sich passend zum vorgesehenen Einsatz konfigurieren.
Die differenzierten Auswahlmöglichkeiten erleichtern eine bedarfsgerechte Beschaffung für dauerhafte und projektbezogene Beschilderungen. So kann das Schild hinsichtlich Abmessung, Konstruktion und Reflexionsklasse auf die örtlichen Anforderungen und vorhandenen Befestigungssysteme abgestimmt werden.