Verkehrszeichen 1026-31 ''Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr frei''
Wo Verkehrsregelungen Reise- oder Mietomnibusse nicht erfassen sollen, ermöglicht das Zusatzzeichen 1026-31 eine eindeutig auf diese Fahrzeuggruppe begrenzte Ausnahme.
Die Aufschrift „Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr frei“ hebt die Regelung des darüber montierten Hauptverkehrszeichens für entsprechend eingesetzte Busse auf. Das Zusatzzeichen besitzt allein keine eigenständige Regelungswirkung. Welche konkrete Durchfahrt, Nutzung oder Ausnahme erlaubt wird, richtet sich daher stets nach dem zugehörigen Hauptzeichen.
Zum Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen zählen insbesondere Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und Fahrten mit Mietomnibussen. Er unterscheidet sich vom Linienverkehr durch das Fehlen einer regelmäßig eingerichteten Verkehrsverbindung. Die rechtliche Abgrenzung ergibt sich aus § 46 Personenbeförderungsgesetz.
Für kommunale Verkehrsbehörden eignet sich das Schild beispielsweise zur gezielten Freigabe beschränkter Zufahrten an touristischen Zielen, Veranstaltungsorten oder Busparkplätzen. Vor der Aufstellung müssen Hauptzeichen, örtliche Verkehrsführung und behördliche Anordnung aufeinander abgestimmt werden.
Produktmerkmale
Zusatzzeichen 1026-31 nach Verkehrszeichenkatalog
Freigabe für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr
Montage unmittelbar unter dem Hauptverkehrszeichen
Aluminium für den dauerhaften Außeneinsatz
Größen 315 × 420 oder 450 × 600 mm
Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3
Bauformen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant oder Alform