Verkehrszeichen Nr. 1024-19 Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen
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Ausnahme für Wohnmobile bis 7,5 t
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Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse
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Deutliches Wohnmobil-Sinnbild
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Drei quadratische Formate
Ausnahme für Wohnmobile bis 7,5 t
Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse
Deutliches Wohnmobil-Sinnbild
Drei quadratische Formate
Das Zusatzzeichen 1024-19 nimmt Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis einschließlich 7,5 Tonnen von der jeweils angeordneten Verkehrsbeschränkung aus. Entscheidend ist die in den Fahrzeugpapieren eingetragene zulässige Gesamtmasse und nicht das momentane Gewicht des Wohnmobils.
Das Zeichen kann mit einem Hauptverkehrszeichen kombiniert werden, um die Ausnahme für die genannte Fahrzeuggruppe kenntlich zu machen. Die Freistellung gilt nur bis zur angegebenen Gewichtsgrenze; Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen werden nicht erfasst. Maßgeblich bleiben die vollständige Beschilderung und die konkrete behördliche Anordnung.
Für unterschiedliche Erkennbarkeits- und Aufstellsituationen ist das Aluminiumschild in 420 × 420 mm, 600 × 600 mm und 750 × 750 mm konfigurierbar. Reflexionsklasse, Schildbauart, Lochplan und Schutzfolie lassen sich passend zum vorgesehenen Einsatz auswählen.