Verkehrszeichen 1024-17 ''Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen frei''
Mit dem Zusatzzeichen 1024-17 lassen sich Kraftfahrzeuge und Züge freigeben, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen. Entscheidend ist die bauartbedingte oder rechtlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit – ein lediglich freiwillig langsames Fahren genügt nicht.
Das Schild kann mit einem Hauptverkehrszeichen kombiniert werden, um die dargestellte Fahrzeuggruppe von der angeordneten Beschränkung auszunehmen. Die genaue Reichweite der Freigabe richtet sich nach der vollständigen Beschilderung und der jeweiligen verkehrsbehördlichen Anordnung.
Das Zusatzzeichen ist vom Zeichen 1010-61 zu unterscheiden. Während dieses nur die betreffende Fahrzeuggruppe kennzeichnet, enthält Zeichen 1024-17 durch den Schriftzug „frei“ eine ausdrückliche Ausnahme. Für die kommunale Beschaffung stehen die Größen 315 × 420 mm und 450 × 600 mm sowie verschiedene Reflexions- und Bauarten zur Auswahl.