Verkehrszeichen Nr. 1024-15 Schienenbahn frei

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1024-15

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  • Ausnahme für Schienenbahnen

  • Markantes Bahn-Sinnbild

  • Für Gleisquerungen und Betriebsbereiche

  • Zwei Größen lieferbar

Verkehrszeichen 1024-15 ''Schienenbahn frei''

Das Zusatzzeichen 1024-15 „Schienenbahn frei“ nimmt Schienenbahnen von der Beschränkung des zugehörigen Hauptverkehrszeichens aus. Es ermöglicht eine eindeutige Regelung an Stellen, an denen Schienenfahrzeuge einen ansonsten gesperrten oder nur eingeschränkt nutzbaren Verkehrsbereich befahren müssen.

Das Zeichen kann an Gleisquerungen, Anschlussgleisen, Werksbahnen und schienengebundenen Betriebszufahrten eingesetzt werden. Das frontseitig dargestellte Bahnfahrzeug stellt den Bezug zum Schienenverkehr unmittelbar her und lässt sich auch aus größerer Entfernung schnell erfassen.

Gegenüber dem Zusatzzeichen 1024-16 ist die Aussage nicht speziell auf Straßenbahnen beschränkt, sondern auf Schienenbahnen ausgerichtet. Die Freigabe ersetzt weder betriebliche Genehmigungen noch Regelungen zu Vorrang, Sicherung oder Bahnübergängen. Ihre konkrete Wirkung ergibt sich ausschließlich aus der angeordneten Kombination mit dem Hauptverkehrszeichen.

Der Schildträger besteht aus Aluminium und ist in 315 × 420 mm sowie 450 × 600 mm erhältlich. Für unterschiedliche Sicht- und Einsatzbedingungen stehen die Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3, mehrere Bauformen sowie wählbare Lochpläne und Schutzfolien zur Verfügung.

 

Produktmerkmale

  • Freistellung für Schienenbahnen
  • Geeignet für Gleis- und Werksbereiche
  • Deutliches Bahnfahrzeug-Piktogramm
  • Größen 315 × 420 und 450 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform mit 2 oder 3 mm
  • Alternativ Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie konfigurierbar